AGB

 

1.    

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des ITCoTec-Shops erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Bedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich und gelten mit der Bestellung der Ware oder von Leistungen als angenommen. Sie sind massgebend für alle Geschäftsbeziehungen in Verbindung mit unserem ITCoTec Shop. Sie werden bei jeder Bestellung als anwendbar erklärt.
 1.2 Anders lautende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.
 1.3 Bestellungen werden mit e-Mail bestätigt. Für ITCoTec sind Bestellungen erst nach deren Bestätigung verbindlich.

 2. Preise
 2.1 Die Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich allfällige Transport- und Verpackungskosten.
 2.2 Preisanpassungen als Folge konkret veränderter Kostensituation sind vorbehalten und werden schriftlich mitgeteilt.

 3. Lieferfrist
 3.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.

 4. Versand
 4.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust, müssen dem Frachtführer innert 4 Arbeitstagen nach Eingang der Sendung schriftlich angezeigt werden. Lieferung und Verrechnung direkt durch die Lieferwerke gelten die Verkaufsbedingungen des jeweiligen Lieferwerkes. In diesem Falle haben vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder Forderungen aller Art können nicht geltend gemacht werden.

 5. Annahmeverzögerung
 5.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wahlweise kann entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer gefordert werden.

 6. Rücksendungen
 6.1 Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil oder Gerät mit ausgefälltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei der Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen könnten.
 6.2 Werden oben genannte Bedingungen nicht erfüllt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 70.00 erhoben.

 7. Zahlungen
 7.1 Die Lieferung erfolgt ausschliesslich erst nach eingegangener, vollumfänglicher Zahlung. Die Preise sind rein netto.
 7.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
 7.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in der Höhe von bis zu 15% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges sind wir auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
 7.4 Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
 7.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens unser Eigentum.

 8. Annullierung
 8.1 Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Kosten, die bereits erwachsen sind, oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist zu fordern und werden mit entsprechender Lieferungen in Rechnung gestellt.

 9. Garantieleistung
 9.1 Wir unterstützen unsere Kunden bei der Abwicklung für Garantieansprüche. Die jeweiligen Hersteller gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsdauer ist unterschiedlich und wird vom Produkthersteller bestimmt. Abweichungen bedingen die Schriftform.
 9.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurück zu führen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
 9.3 Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
 9.4 Gewährleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Gegen den Hersteller nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

10. Gerichtsstand
10.1 Gerichtsstand ist ausschliesslich Solothurn ( Oekingen ) für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitz-Gerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.